
In der Teilnehmerversammlung vom 03.Februar 2004 wurde mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen folgende Satzung beschlossen. (Art. 22 des Gesetzes für Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes AG FlurbG)
Die Teilnehmergemeinschaft hat die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Mitglieder wahrzunehmen.
Organe der Teilnehmergemeinschaft sind die Teilnehmerversammlung und der Vorstand.
Amberg, den 03.Februar 2004
gez. Josef Koller
Josef Koller, 1. Vorsitzender Versammlungsleiter
gez. Josef Schmid
Josef Schmid, 2.Vorsitzender
Genehmigt
Regensburg, den 26.03.2004
gez. Schirmer (SIEGEL)
Direktion für Ländliche Entwicklung Regensburg